Einmal im Jahr veranstaltet der Verein ein Kinderschützenfest. Das ist losgelöst vom normalen Schützenfest. Dabei wird der Schützenkönig der Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ermittelt. Dabei gilt es zu beachten, das nach § 27 des Waffengesetzes (WaffG) darf Kindern unter zwölf Jahren das Schießen mit Schusswaffen in Schießständen nicht gestattet werden. Kindern zwischen zwölf und dreizehn Jahren dürfen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, Jugendliche, ab vierzehn Jahren auch mit sonstigen Schusswaffen (Ausgenommen bestimmte großkalibrige Waffen) schießen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
Es gibt einen Newsletter per E-Mail und einen Whatsapp Kanal. Darüber werden die Mitglieder über kommende Veranstaltungen, aber auch über Arbeitseinsätze etc informiert. Selbstverständlich kann man sich jederzeit auch wieder vom Newsletter abmelden.
Vielleicht stellst Du Dir jetzt die Frage:"Schützenkönig in Altenhundem - ist dasnicht eine Nummer zu groß für mich?" Unsere ganz klare Antwort: "Nein, ganz bestimmt nicht" Wenn Du getroffen hast und Du neuer Schützenkönig von Altenhundem bist, werden Dich die zwei Königsoffiziere in Empfang nehmen. Die beiden begleiten Dich und unterstützenDich während deiner gesamten Regentschaft.
Martin Schneider, Sprecher Ausschuss Halle Vermaktung
Peter Schweinsberg, Schriftführer
Phillipp Schneider, Sprecher Ausschuss für Vereinsarbeit
Wolfgang Köster, Sprecher Bauausschuss
Wolfgang Herlika, Kassierer
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